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VGH München: Pflicht zur Anhörung vor Erlass eines Einreise- und Aufenthaltsverbots, Ausnahmsweise fehlende Rechtsverletzung trotz fehlerhafter Anhörung, Kein Abschiebungsverbot i.S.v. § 59 Abs. 1 Satz 1 AufenthG bei fehlender Bereitschaft eines Zielstaats, den betroffenen Ausländer aufzunehmen, Anhörungsfehler, Abschiebungsandrohung, Staatenlosigkeit, Ermessensausübung, Duldung, Rechtsschutz im Eilverfahren
Beschluss vom 21.07.2026 – 10 CS 26.890